Ich bin auf 180: Bilderklau!

Ich verkaufe immernoch meine selbstgebastelten Armbänder, falls ihr euch noch erinnern könnt. Gestern bekam ich eine e-Mail von einer Interessentin, die gesagt hat, sie wäre durch glamour.de auf mich aufmerksam geworden. Ich leugne nicht, dass ich heute mindestens eine halbe Stunde versucht habe, mich bei Glamour einzuloggen. Es konnte nämlich sein, dass ich eventuell dort wirklich angemeldet bin. Aber mit allen Nicknames, plus einige Passwörter in Kombination, hat nichts funktioniert und ich bin mir sicher: da bin ich wirklich nicht angemeldet. Die liebe Nadja hat mir dann tatsächlich den Link geschickt und ich war wirklich BAFF: da hat eine sogenannte "Bienenkitty" nicht nur meine Idee und Bilder, sondern auch meine genaue Beschreibung, worunter sie in Blogimarket eingestellt sind, kopiert und reingestellt. Ich bin auf 180. Wie frech können Menschen sein? Ich habe sofort an glamour.de eine e-Mail geschickt:

__________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Zufall bin ich darauf aufmerksam gemacht worden, dass meine Bilder von einem Mitglied in der Community ohne ausdrückliche Genehmigung von mir benutzt werden, um Waren in Ihrem Forum zu verkaufen.
Zum Beweis: Der Beitrag Ihres Mitglieds Bienenkitty wurde am 31.8.09 eingestellt (hier), während ich auf meinem Blog meine Idee mit meinen Bildern bereits am 12.8.09 (hier) veröffentlicht habe.
Ich bitte Sie darum, den Beitrag ihres Mitglieds zu löschen oder mindestens die Bilder, die von mir stammen, zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen,
F. S.
__________________________


Da mein Freund über alles, was Internetrechte angeht, Bescheid weiß, bin ich nun schlauer und Glamour hat nun 24 Stunden, das alles zu entfernen. Sonst gehe ich anders vor. Das kann ja wohl nicht angehen.

Wie würdet ihr das finden, wenn eure Bilder verwendet werden?

xoxo Sissy

You Might Also Like

11 Comments

  1. meinst du die Person hat deine Armbänder von dir abgekauft und verkauft sie nun weiter?

    AntwortenLöschen
  2. Bilderklau ist im Onlinehandel leider die traurige Normalität. Viele Betroffene meinen aber zu Unrecht, sie müßten dieses Übel einfach hinnehmen. Das ist nicht der Fall. Urheberrechtsverletzungen an Produktfotos bzw. Fotos jeder Art kann man juristisch sehr erfolgreich begegnen. Zu diesem Thema möchte ich folgenden Beitrag veröffentlichen:

    Vorgehen bei Bilderklau


    Problemstellung

    Urheberechtsverletzungen an Werbefotografien im Internet sind ein sehr verbreitetes Übel. Die verbreitete Unsitte bei Online-Händlern, aufwändige Werbeaufnahmen ohne Erlaubnis ungefragt und vor allem kostenlos in den eigenen Webshop zu integrieren, kostet Fotografen und Bildagenturen potentielle Aufträge. Aus der Erfahrung bei der Betreuung urheberechtlicher Fälle, bei denen die unrechtmäßige Verwendung von Werbefotos und Werbepräsentationen verfolgt wird, wurde deutlich, dass viele Händler keinerlei Unrechtsbewusstsein zeigen. Offenbar hat sich die Meinung durchgesetzt, dass man kein Geld für eine Leistung auszugeben braucht, die im Internet ebenso gut gratis zu haben ist.
    Diejenigen Händler, die eigens Werbefotos erstellen lassen, müssen oftmals sehr schnell feststellen, dass ihre Bilder binnen kurzer Zeit von Wettbewerbern unrechtmäßig übernommen werden. Die beabsichtigte Exklusivität des eigenen Angebotes ist schnell dahin. Es bleibt bei solchen Anbietern oft nur der Eindruck, die Konkurrenz auf eigene Kosten mit Werbefotografien versorgt zu haben. Hersteller von Markenprodukten legen meist besonderen Wert auf eine aufwändige Präsentation ihrer Produkte. Die entsprechenden Fotografien sollen dementsprechend auch nur den lizenzierten Händlern zugute kommen.
    Es ist jedem Inhaber von Bildrechten zu raten, Urheberrechtsverletzungen konsequent zu verfolgen.


    Die Rechtsfolgen gibt das Urhebergesetz (UrhG) vor: Ein Urheberrechtsverletzer kann von dem Inhaber der Bildrechte erfolgreich unter anderem auf die Zahlung von Schadensersatz und die zukünftige Unterlassung in Anspruch genommen werden.



    Rechtslage

    Fotografien genießen stets urheberrechtlichen Schutz gem. § 72 UrhG, ohne dass es auf weitere Voraussetzungen ankommt. Die Verwendung fremder Fotografien ohne entsprechende explizite Erlaubnis des Rechteinhabers ist stets illegal. Eine solche Urheberrechtsverletzung berechtigt den Rechteinhaber, von dem Verletzer zu verlangen, die Verletzung zukünftig zu unterlassen und eine angemessene Straflizenz als Schadensersatz zu zahlen. Rechteinhaber ist entweder der Fotograf selbst oder aber ein Unternehmen oder eine Person, die von dem Fotografen die ausschließlichen Rechte an dem Bildmaterial erhalten hat. Diese Rechtevergabe erfolgt meist durch entsprechende Verträge.

    Der Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie wird im Rahmen der sog. Lizenzanalogie berechnet. Dabei wird diejenige Vergütung zugrundegelegt, die der Rechteinhaber von dem Bildnutzer erhalten hätte, wenn beide einen Vertrag über die Nutzung geschlossen hätten. Bei der Berechnung werden die Vergütungsvorschläge der Mittelstandvereinigung für Fotomarketing (MFM) zugrunde gelegt. In der Rechtsprechung sind darüber hinaus gewisse Strafzuschläge anerkannt. Die Lizenzhöhe wird daher durch den Umfang der jeweiligen Bildnutzung im Einzelfall beeinflusst. Praktisch bedeutet dies, dass für die unrechtmäßige Nutzung eines bestimmten Werbefotos im Rahmen eines Webshops oder eines Ebay-Angebotes etwa 150,00 bis 250,00 Euro als Straflizenz an den Rechteinhaber zu zahlen sind. Im Einzelfall konnte RA Schroeder eine Lizenzgebühr von bis zu 1000,00 Euro erstreiten. Dies für die Verwendung eines einzigen Bildes auf der Plattform eBay (Amtsgericht Köln). Verwendet ein Händler mehr als nur ein Bild, was oftmals der Fall ist, erhöht sich in der Regel die Lizenzgebühr.

    Weiterführende Informationen unter:
    http://www.kanzleischroeder-kiel.de

    AntwortenLöschen
  3. Wie assozial ist das denn bitte?
    Gut, dass Du direkt dagegen vorgegangen bist. Ich wär aber auch soooo sauer. Glaub mal.

    Uuund ich will auch eins ! :)

    AntwortenLöschen
  4. Ich finde, es ist eine Frechheit und nicht zu... gestatten, doch ich würde nicht vor's Gericht deswegen gehen, doch die Beschwerdemail ist auf jeden Fall notwendig!

    AntwortenLöschen
  5. das ist natürlich frech! da möcht man doch wenigsten gefragt werden ob man die bilder verwenden darf o.O

    AntwortenLöschen
  6. krass so was. dumme bienenkitty...!!

    AntwortenLöschen
  7. Oha, wie mies. Sie hätte ja wenigstens noch fragen können, ob sie die Bilder benutzen darf.

    AntwortenLöschen
  8. @ miss judy

    Sie hat meine Bilder verwendet, ohne mich nach der Erlaubnis zu fragen. Das heißt nicht, dass sie meine Waren jetzt an andere weiterverkauft (was sowieso total sinnlos wäre, weil sie den gleichen Preis wie ich nimmt ^^). Es geht alleine um eine Urheberrechtsverletzung durch den Bilderklau (wie schon in meiner Überschrift erwähnt), die ich nicht einfach so auf mir sitzen lassen will, weil schließlich ICH die Rechte an meinen eigenen Bildern habe.

    @ Herr Schroeder

    Vielen Dank für ihre Informationen, das hat mir wirklich sehr weitergeholfen.

    @ alle

    Ich bin sauer, das steht fest. Es ist einfach eine Sache der Höflichkeit nachzufragen, wenn man Bilder von anderen Seiten verwendet. Das dann zu machen, und von der Person auch noch erwischt zu werden ist halt blöd.
    Ich bin aber froh, dass ich das entdeckt habe weil das einfach nicht geht! Ich will nicht Geld einstreichen oder sonstwas, ich möchte dass das gelöscht wird. Und wenn Glamour sich wirklich innerhalb 24 Stunden nicht meldet und nichts unternimmt, dann werde ich das nicht auf mir sitzen lassen. Nur Bilderklau ist schon schlimm genug, aber dann auch noch meinen exakten Text zu über schon nehmen, dass ist wirklich dreist. Und mit 17 Jahren, wie die liebe Bienenkitty ist, sollte man schon eigene Sachen machen.

    AntwortenLöschen
  9. Das ist SOWAS von frech!
    Dasselbe ist mir auch einmal passiert. Mir wurden auch Bilder geklaut.
    Wie dreist können Menschen eig. sein?

    AntwortenLöschen
  10. Das ist wirklich ärgerlich :(
    Ich hab dich außerdem für den Kreativ Blogger Award nominiert.
    lg Lea

    AntwortenLöschen
  11. ehm hi :)
    ich hab auch grad deine armbänder auf blogimarket gesehen uuuuuund wollte fragen, ob du die noch machst?! hätte nämlich da so ein wenig interesse ;)
    würd mich übrigens auch sehr ärgern, wenn mir sowas passieren würde.
    glg jenny

    AntwortenLöschen

Wenn du hier kommentierst, werden die von dir eingegebenen Formulardaten (und unter Umständen auch weitere personenbezogene Daten, wie z. B. deine IP-Adresse) an Google-Server übermittelt. Mehr Infos dazu findest du in meiner Datenschutzerklärung und in der Datenschutzerklärung von Google.

Bitte bleibt nett und fair! Anstößige Kommentare, Spam und Beleidigungen bzgl. mir oder Personen aus meinem Umfeld werden gelöscht.